01.12.2023

Berufung des Landesbeirats für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Gruppenbild mit den Mitgliedern und den Stellvertretenden
Berufung der neuen Mitglieder des Landesbeirats und deren Stellvertretende mit Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei (Mitte) und Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (links),  
© Pressestelle / Sächsische Staatskanzlei

Ralph Beckert ist erneut zum Vorsitzenden des Landesbeirats für Inklusion der Menschen mit Behinderungen in Sachsen gewählt

27 neue Mitglieder des Landesbeirats berufen

Der Chemnitzer Ralph Beckert wurde ein weiteres Mal zum ehrenamtlichen Vorsitzenden des Landesbeirats für Inklusion der Menschen mit Behinderungen in Sachsen gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Gremiums wurde Bernd Wiesner (Hoyerswerda) erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden des Landesbeirats gewählt.

Der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Oliver Schenk, hatte zuvor in der Sächsischen Staatskanzlei die 27 neuen Mitglieder des Landesbeirats für Inklusion der Menschen mit Behinderungen berufen.

Die gesetzliche Aufgabe der Mitglieder ist es, den Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, sowie ressortübergreifend die Sächsische Staatsregierung bei der Fortentwicklung der Behindertenpolitik zu beraten.

»Unser Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie alle anderen. Der Landesbeirat ist dabei ein wesentlicher Akteur, der mich berät und unterstützt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Beirat und wünsche den Mitgliedern viel Kraft für diese verantwortungsvolle Aufgabe«, so der Landesbeauftragte Michael Welsch.

Der Landesbeirat ist die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen und ist für fünf Jahre berufen. Der Beirat kann sich aus bis zu 28 Frauen und Männern zusammensetzen. Dazu zählen Menschen mit Behinderungen, Angehörige von Betroffenen, kommunale Behindertenbeauftragte, Mitglieder von Selbstvertretungen und Vertreter von Verbänden der Behindertenhilfe. Neu ist ab dieser Amtszeit, dass die Mitglieder durch eine Stellvertretung unterstützt werden können.

 

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