Gesetzliche Grundlagen
Die Mitglieder vom Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind die maßgebliche Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 131 Absatz 2 SGB IX.
Die Grundlagen für ihre Arbeit sind geregelt:
- Sächsisches Inklusionsgesetz
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Bildung des Sächsischen Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen