Gesetzliche Grundlagen
Die Mitglieder vom Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind die maßgebliche Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 131 Absatz 2 SGB IX.
Die Grundlagen für ihre Arbeit sind geregelt:
- Sächsisches Inklusionsgesetz
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Bildung des Landesbeirates für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (VwV Landesbeirat)
- Geschäftsordnung des Landesbeirats (*.pdf, 25,56 KB)
- Geschäftsordnung des Landesbeirats in verständlicher Sprache (*.pdf, 58,17 KB)