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Der Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Das sind wir:

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an unserer Gesellschaft. Um diese Forderung zu erfüllen, arbeiten Menschen gemeinsam im Sächsischen Landesbeirat. Sie sind die Mitglieder des Landesbeirats.

Wir Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Das heißt, wir bekommen für die Arbeit im Landesbeirat kein Geld. Wir sind Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörige. Wir kennen das Leben mit Behinderung und wissen am besten, was Menschen mit Behinderung wollen und brauchen. Wir vertreten also ihre Interessen.

Im Landesbeirat arbeiten 27 Mitglieder und drei ständige Gäste. Ein ständiger Gast ist zum Beispiel Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Herr Michael Welsch. 

Hier stellen wir die Mitglieder mit Foto und Text vor

 

Aktuelles vom Landesbeirat

Landesbeirat für Inklusion lädt ein: 

Der Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen trifft sich regelmäßig.
Unsere Treffen heißen Sitzungen.
Am 1. August 2024 laden wir zu einer öffentlichen Sitzung ein.
Öffentlich bedeutet, es dürfen Gäste dabei sein.

Die Sitzung veranstalten wir gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Herrn Michael Welsch.

Die Öffentliche Sitzung ist uns sehr wichtig.
In wenigen Wochen ist die Landtagswahl in Sachsen und wir dürfen wählen gehen.
Wir sprechen zur öffentlichen Sitzung mit Politikerinnen und Politikern von verschiedenen Parteien.

Weiteres lesen Sie bitte in der Einladung zum Herunterladen. 

 

 

Unsere Aufgaben

Wir beraten unseren Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Herrn Michael Welsch. Mit ihm besprechen wir die Wünsche, Ängste und Sorgen von Menschen mit Behinderungen.

Wir helfen auch der Sächsischen Staatsregierung bei ihrer Behindertenpolitik. Wenn neue Gesetze oder Richtlinien gemacht werden, schauen wir uns die Entwürfe dafür an. Dann sagen wir, ob die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen gut beachtet sind. Oder ob man etwas besser machen kann.

Wir wollen, dass alle Menschen beachtet werden, egal ob und welche Behinderung sie haben.

 

Gesetzliche Grundlagen für unsere Arbeit

Der Landesbeirat ist die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen in Sachsen. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch Nummer 9, Paragraf 131.

Die Arbeit des Landesbeirats ist geregelt und in diesen Papieren aufgeschrieben: 
 

 

Sitzungen

Kalenderausschnitt mit Pinnadel in Smily-Form © Geschäftsstelle Landesbeirat

Die Mitglieder vom Landesbeirat treffen sich regelmäßig.
Diese Treffen heißen Sitzungen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Das bedeutet, es dürfen keine Besucher teilnehmen.
In den Sitzungen informieren und tauschen wir uns gegenseitig aus.

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderung berichtet von seiner Arbeit.
Auch Vertreter vom Sozialministerium und der Sächsischen Staatskanzlei nehmen teil.
So können wir Wünsche und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen direkt an sie weitergeben.
Oder wir sprechen neue Themen an.

Termine 2024 in Dresden: 

  • 11. Januar 2024 
  • 14. März 2024
  • 16. Mai 2024 verschoben auf Montag, 10. Juni 2024
  • 1. August 2024 - öffentliche Sitzung, das heißt, Gäste können teilnehmen
  • 24. Oktober 2024
  • 12. Dezember 2024

 

 

Arbeitsgruppen

Einige Mitglieder vom Landesbeirat arbeiten in anderen Arbeitsgruppen mit. Dort sagen wir weiter, was die Anliegen der behinderten Menschen sind. 

Das sind die Arbeitsgruppen: 

  • Clearing-Stelle nach Paragraf 10a Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches
  • Landes-Jugend-Hilfe-Ausschuss
  • Lenkungs-Ausschuss zur Bekämpfung häuslicher Gewalt
  • Kommission nach Paragraf 131 Sozial-Gesetz-Buch Nummer 9
  • Kommission nach Paragraf 79 Sozial-Gesetz-Buch Nummer 12
  • Schieds-Stelle nach Paragraf 133 Sozial-Gesetz-Buch Nummer 9
  • Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe gemäß der Eingliederungs-Arbeitsgemeinschaft-Verordnung 
  • Jury Innovationspreis Weiterbildung
  • Projektbeirat Fachstelle »Fach- und Koordinierungsstelle gegen Gewalt in Einrichtungen«
  • Stiftungsbeirat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft
  • Arbeitsgruppe "Konzept für den Inklusionsprozess in der Kindertagesbetreuung" beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus
 

Kontakt

Unsere Anschrift ist:

Geschäftsstelle des Landesbeirats für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Archivstraße 1
01097 Dresden

Fax-Nummer: 0351 564 10999

Leiterin der Geschäftsstelle
Martina Petry

Mitarbeiterinnen: 
Christine Jeglinsky
Telefon: 0351 564 10714
E-Mail: christine.jeglinsky@sk.sachsen.de

Jana Kloss
Telefon: 0351 564-10715
E-Mail: jana.kloss@sk.sachsen.de

Sie können uns zu dieser Zeit anrufen:
08.00 bis 14.30 Uhr

Gerne können Sie oder Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer uns eine Nachricht schreiben:
E-Mail: landesbeirat.inklusion@sk.sachsen.de

Der Vorsitzende des Landesbeirats für Inklusion der Menschen mit Behinderungen ist:
Ralph Beckert
Er arbeitet ehrenamtlich.

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